Es werden folgende Nachweise geführt:
- Standsicherheit des Altrohr-Bodensystems
- Linerberechung für Kreisprofile, Altrohrzustand I bis III
- Linerberechung für Eiprofile, Altrohrzustand I bis III
- Statische Berechnung neu verlegter Rohre (biegeweich und biegesteif)